Abonnementbedingungen des Schauspiel Leipzig

1. GELTUNGSBEREICH
Für die Abonnements des Schauspiel Leipzig gelten die nachstehenden Bedingungen. Die einzelnen Arten der Abonnements sind im jeweiligen Spielzeitheft des Schauspiel Leipzig näher beschrieben.

2. UMFANG, LAUFZEIT UND ÄNDERUNG DES ABONNEMENTS
Der Abschluss eines Abonnements erfolgt für eine gesamte Spielzeit. Alle Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn Sie uns nicht bis zum Kündigungstermin die Änderung oder Kündigung schriftlich mitteilen. Den für die jeweilige Spielzeit gültigen Kündigungstermin teilen wir Ihnen rechtzeitig und unter Angabe einer angemessenen Frist mit. Die Schauspiel-Card 50 gilt ab Kauf ein Jahr lang. Ihre Gutscheine verfallen, wenn sie nicht bis zur letzten Abonnementvorstellung eingelöst werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

3. ÜBERTRAGBARKEIT
Abonnementkarten sind übertragbar. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Abonnementkarten ist nicht statthaft.

4. RÜCKNAHME UND UMTAUSCH
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Insbesondere bleiben Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Das gilt auch für den Fall der Verlegung eines Vorstellungstermins. Nicht besuchte Abonnementvorstellungen werden nicht rückvergütet.
Inhaber der Termin-Abonnements dürfen innerhalb der gleichen Inszenierung gegen eine Gebühr von 2,50 € pro Karte umtauschen. Inhaber eines Wahl-Abonnements dürfen bis 3 Tage vor dem Veranstaltungsdatum ihre Eintrittskarte tauschen. Wenn Sie Ihr Abonnement in Vorstellungen oder Preisgruppen einsetzen, die günstiger als der Wert des einzelnen Abonnementscheines sind, erfolgt keine Auszahlung des Differenzbetrages. Sollte die gebuchte Vorstellung nicht stattfinden können, behält sich das Schauspiel Leipzig vor, diesen Abonnementtag nach vorheriger schriftlicher Mitteilung auf einen anderen Termin zu legen. Sollten inszenierungsbedingt Abonnementplätze benötigt werden, erhält der Abonnent Eintrittskarten für Ersatzplätze in derselben Platzgruppe.
Bei Vorstellungsausfall hat der Abonnent Anspruch auf ersatzweisen Besuch einer anderen Vorstellung der gleichen Inszenierung. Darüber hinausgehende Kosten (z. B. für Anreise und Unterkunft) werden vom Schauspiel Leipzig nicht erstattet.
Für versäumte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnementvorstellungen sowie für verloren gegangene Abo-Karten kann das Schauspiel Leipzig keinen Ersatz leisten.

5. ABONNEMENTPREISE
Die jeweils gültigen Preise sind dem Spielzeitheft zu entnehmen bzw. sonstigen Publikationen und Schreiben des Schauspiel Leipzig. Soweit Jugendliche, Schüler, Auszubildende o. Ä. im Rahmen eines Abonnements Ermäßigungen in Anspruch nehmen, werden diese nur gewährt, wenn bei Vertragsabschluss bzw. bei Fortführung des Abonnements ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.

6. ZAHLUNGSWEISE
Verlängert sich das Abonnement, ist der Abonnementpreis nach Erhalt der Rechnung innerhalb des dort gesetzten Zahlungszieles zu entrichten. Der Versand der Abonnementausweise erfolgt nach Zahlungseingang. Nach Zahlungseingang sind Sie berechtigt, Ihr Abonnement in Anspruch zu nehmen. Bei Nichteinhaltung des in der Rechnung genannten Zahlungsziels kann das Schauspiel Leipzig das Abonnement anderweitig vergeben.

7. MITTEILUNGSPFLICHTEN DES ABONNENTEN
Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen seines Namens und seiner Anschrift unverzüglich dem Besucherservice des Schauspiel Leipzig mitzuteilen.

8. VERLUST VON ABONNEMENTKARTEN
Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte oder den Abonnementsausweis, wird ihm gegen Vorlage des Personalausweises vom Besucherservice eine Ersatzkarte bzw. ein Ersatzausweis ausgestellt. In diesem Fall verliert das Original seine Gültigkeit.

9. Diese allgemeinen Abonnementbedingungen treten am 20. Mai 2016 in Kraft.