Abonnementbedingungen des Schauspiel Leipzig

1. GELTUNGSBEREICH
Für die Abonnements des Schauspiel Leipzig gelten die nachstehenden Bedingungen. Die einzelnen Arten der Abonnements sind im jeweiligen Spielzeitheft des Schauspiel Leipzig näher beschrieben.

2. UMFANG, LAUFZEIT UND ÄNDERUNG DES ABONNEMENTS
Der Abschluss eines Abonnements erfolgt für eine gesamte Spielzeit. Alle Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn Sie uns nicht bis zum Kündigungstermin die Änderung oder Kündigung schriftlich mitteilen. Den für die jeweilige Spielzeit gültigen Kündigungstermin teilen wir Ihnen rechtzeitig und unter Angabe einer angemessenen Frist mit. Die Schauspiel-Cards 100 und 50 sowie die Residenz-Card werden Ihnen nach Zahlungseingang zugeschickt bzw. ausgehändigt. Ihre Gutscheine verfallen, wenn sie nicht bis zur letzten Abonnementvorstellung eingelöst werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer.
Die Wahl-Abo-Gutscheine werden papierlos verwaltet. Melden Sie sich bitte bei unserem Besucherservice. Wir drucken dann die Eintrittskarte aus oder senden Ihnen diese als E-Mail per ticketdirect zu. Das Gratis-Programmheft für Premieren-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten Sie nach Vorlage Ihres Gutscheines beim Abenddienst.

3. ÜBERTRAGBARKEIT
Die Schauspiel-Cards 100 und 50 sowie die Residenz-Card sind nicht übertragbar.
Das Premieren-Abo, das Kombi-Abo mit der Oper, die 6 Tix sowie das Geschenkabo "Drei Wünsche frei" sind übertragbar. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Abonnementkarten ist nicht statthaft.

4. RÜCKNAHME UND UMTAUSCH
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Insbesondere bleiben Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Das gilt auch für den Fall der Verlegung eines Vorstellungstermins. Nicht besuchte Abonnementvorstellungen werden nicht rückvergütet.
Für Inhaber des Premieren-Abos: Sollten Sie zu einem der vier Premierentermine verhindert sein, können Sie gegen eine Gebühr von 2,50 Euro einen Termintausch in eine Folgevorstellung vornehmen lassen.
Inhaber eines Wahl-Abonnements dürfen bis 3 Tage vor dem Veranstaltungsdatum ihre Eintrittskarte tauschen. Wenn Sie Ihr Abonnement in Vorstellungen oder Preisgruppen einsetzen, die günstiger als der Wert des einzelnen Abonnementscheines sind, erfolgt keine Auszahlung des Differenzbetrages.
Bei Vorstellungsausfall hat der Abonnent Anspruch auf ersatzweisen Besuch einer anderen Vorstellung der gleichen Inszenierung. Darüber hinausgehende Kosten (z. B. für Anreise und Unterkunft) werden vom Schauspiel Leipzig nicht erstattet.
Für versäumte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnementvorstellungen sowie für verloren gegangene Abo-Karten kann das Schauspiel Leipzig keinen Ersatz leisten.

5. ABONNEMENTPREISE
Die jeweils gültigen Preise sind dem Spielzeitheft zu entnehmen bzw. sonstigen Publikationen und Schreiben des Schauspiel Leipzig. Soweit Jugendliche, Schüler, Auszubildende o. Ä. im Rahmen eines Abonnements Ermäßigungen in Anspruch nehmen, werden diese nur gewährt, wenn bei Vertragsabschluss bzw. bei Fortführung des Abonnements ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.

6. ZAHLUNGSWEISE
Verlängert sich das Abonnement, ist der Abonnementpreis nach Erhalt der Rechnung innerhalb des dort gesetzten Zahlungszieles zu entrichten. Der Versand der Abonnementausweise erfolgt nach Zahlungseingang. Nach Zahlungseingang sind Sie berechtigt, Ihr Abonnement in Anspruch zu nehmen. Bei Nichteinhaltung des in der Rechnung genannten Zahlungsziels kann das Schauspiel Leipzig das Abonnement anderweitig vergeben.

7. MITTEILUNGSPFLICHTEN DES ABONNENTEN
Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen seines Namens und seiner Anschrift unverzüglich dem Besucherservice des Schauspiel Leipzig mitzuteilen.

8. VERLUST VON ABONNEMENTKARTEN
Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte oder den Abonnementsausweis, wird ihm gegen Vorlage des Personalausweises vom Besucherservice eine Ersatzkarte bzw. ein Ersatzausweis ausgestellt. In diesem Fall verliert das Original seine Gültigkeit.

9. Diese allgemeinen Abonnementbedingungen treten am 20. Mai 2016 in Kraft.